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   LSG Niedersachsen-Bremen, 22.11.2017 - L 2 R 288/17   

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https://dejure.org/2017,95640
LSG Niedersachsen-Bremen, 22.11.2017 - L 2 R 288/17 (https://dejure.org/2017,95640)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 22.11.2017 - L 2 R 288/17 (https://dejure.org/2017,95640)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 22. November 2017 - L 2 R 288/17 (https://dejure.org/2017,95640)
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  • BGH, 11.02.2004 - XII ZR 265/02

    Zur Inhaltskontrolle von Eheverträgen

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 22.11.2017 - L 2 R 288/17
    Subjektiv sind die von den Ehegatten mit der Abrede verfolgten Zwecke sowie die sonstigen Beweggründe zu berücksichtigen (vgl. BGH, Urteil vom 11. Februar 2004, FamRZ 2004, 601, LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 26. März 2010 - L 3 R 975/07 -, Rn. 59, juris).
  • OLG Hamm, 15.04.1999 - 4 UF 149/98

    Streit um einen Anspruch auf Versorgungsausgleich; Wirksamkeit eines notariellen

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 22.11.2017 - L 2 R 288/17
    Erforderlich ist neben einem groben Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung, dass der Übervorteilende eine schwächere Position des Übervorteilten bewusst oder grob fahrlässig ausnutzt (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 15. April 1999 - 4 UF 149/98, juris, Rn. 47 ff.).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 26.03.2010 - L 3 R 975/07

    Geschiedenenwitwenrente; Unterhaltsverzicht; Sittenwidrigkeit

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 22.11.2017 - L 2 R 288/17
    Subjektiv sind die von den Ehegatten mit der Abrede verfolgten Zwecke sowie die sonstigen Beweggründe zu berücksichtigen (vgl. BGH, Urteil vom 11. Februar 2004, FamRZ 2004, 601, LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 26. März 2010 - L 3 R 975/07 -, Rn. 59, juris).
  • BGH, 29.04.1970 - IV ZR 97/69

    Gültigkeit von Vereinbarungen im Hinblick auf die bevorstehende Liquidation eines

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 22.11.2017 - L 2 R 288/17
    Das Sozialgericht hat ferner zutreffend dargelegt, dass der vereinbarte Unterhaltsverzicht auch wirksam vereinbart war (vgl. auch BGH, U.v. 29.04.1970 - IV ZR 97/69 - BGHZ 54, 38 zur Formfreiheit von Regelungen zum Ausgleich eines Zugewinns im Zuge von Ehescheidungsverfahren nach früherer Rechtslage) und insbesondere nicht nur deklaratorischen Charakter im Sinne einer sog. "leeren Hülse" hatte.
  • BVerfG, 06.02.2001 - 1 BvR 12/92

    Unterhaltsverzichtsvertrag

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 22.11.2017 - L 2 R 288/17
    Der auf der Grundlage der Privatautonomie aus Art. 2 Abs. 1 Grundgesetz (GG) zum Ausdruck gebrachte übereinstimmende Wille der Vertragsparteien lässt in der Regel auf einen durch den Vertrag hergestellten sachgerechten Interessenausgleich schließen, den der Staat grundsätzlich zu respektieren hat (vgl. BVerfG, Urteil vom 6. Februar 2001 - 1 BvR 12/92, BVerfGE 103, 89-111, juris).
  • BSG, 16.06.1994 - 13 RJ 23/93

    Anspruch auf Hinterbliebenenrente aus der Versicherung des verstorbenen früheren

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 22.11.2017 - L 2 R 288/17
    § 72 Satz 2 EheG sah also gerade vor, dass Vertragsfreiheit hinsichtlich der Unterhaltspflicht bestand, eine Vereinbarung nicht schon deshalb nichtig war, weil sie die Scheidung erleichtert oder ermöglicht hatte (sog. Konventionalscheidung, vgl. auch BSG, Urteil vom 16. Juni 1994 -13 RJ 23/93).
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